TARIF alle Preisangaben in Euro


Tarif innerhalb der täglichen Betriebszeit gültig ab 01.01.2011

Eine Fahrt

Zehnerkarte

Wochenkarte

Monatskarte

Jahreskarte

1.

Fußgänger   Kinder unter 06 Jahren werden frei befördert






1.1

Fußgänger






1.1.1

Kind 6 bis 13 Jahre

0,70

4,00




1.1.2

Erwachsener

1,50

12,00

9,00

26,00

210,00

1.1.3

Schüler




20,00

130,00

1.1.4

Minigruppe Erwachsene (6 – einschl. 15 Personen), je Prs.

1,10





1.1.5

Erwachsenengruppe > 15 Personen, je Prs.

1,00





1.1.6

Kindergruppe > 15 Kinder (6-13 J.), je Prs.

0,50





1.2

Personen mit Fahrrad






1.2.1

Kind (6 – 13 Jahre)

1,20





1.2.2

Erwachsener

2,20

17,00

13,00

40,00

250,00

1.2.3

Welterbefahrrad-Ticket Kind (6-13.J.)

2,00





1.2.4

Welterbe-Fahrrad-Ticket       incl. Rückfahrt auf div. Fähren

4,00





2.

Gegenstände, Tiere, Fuhrwerke






2.1

Gegenstände, die den Stehplatz 1 Person beanspruchen

1,50





2.2

Pferde, Rindvieh und sonstiges Großvieh, je Stück

3,00





3.

Kraftfahrzeuge mit Fahrzeugführer

Eine Fahrt

Zehnerkarte

Wochenkarte

Monatskarte

Jahreskarte

3.1

Beifahrer     Kinder unter 06 Jahren werden frei befördert






3.1.1

Kind (6 – 13 Jahre)

0,50

4,00




3.1.2

Erwachsener

1,10

9,00




3.1.3

Personengruppen Erwachsene > 15 Prs., je Prs.

1,00





3.1.4

Personengruppen Kind (6 – 13 J.) > 15 Prs., je Prs.

0,50





3.2

Krafträder, Motorroller, Quads, Trikes   Beifahrer siehe 3.1






3.2.1

Motorrad ohne Beiwagen

2,80

22,00

17,00

50,00


3.2.2

Motorrad mit Beiwagen, Quad

3,30





3.2.3

Trike

4,00





3.3

Personenkraftwagen und deren Anhänger   Beifahrer siehe 3.1






3.3.1

PKW bis max. 2,5 t zGG (zul. Gesamtgewicht), PKW > 2,5 t siehe 3.4

4,00

32,00

24,00

70,00

600,00

3.3.2

PKW-Anhänger, je m Länge ü.a.

0,70





3.4

Lastkraftwagen oder deren Anhänger    Beifahrer siehe 3.1






3.4.1

LKW > 2,5 t – 3 t zGG (zul. Gesamtgewicht)

4,00

32,00

24,00

70,00


3.4.2

LKW > 3 t - 5 t zGG

5,00

40,00

30,00

90,00


3.4.3

LKW > 5 t - 10 t zGG

6,50

52,00

39,00

117,00


3.4.4

LKW > 10 t - 15 t zGG incl. Beifahrer

8,00





3.4.5

LKW > 15 t - 20 t zGG incl. Beifahrer

10,00





3.4.6

LKW > 20 t, je t zGG, incl. Beifahrer

0,55





3.5

Omnibusse    Beifahrer siehe 3.1






3.5.1

> 9 – 20 Sitzplätze

8,00

64,00




3.5.2

> 20 Sitzplätze

12,00

96,00




3.6

Sonderfahrzeuge, Wohnmobile, Schaustellerfahrzeuge, etc






3.6.1

Bis 2,5 m Breite, je m Länge ü.a.

1,20





3.6.2

> 2,5 m Breite, je m Länge ü.a.

1,70






-: bis;   > größer als;   t: Tonne;   m: Meter,   zGG: zulässiges Gesamtgewicht;   ü.a.: über alles; Prs.: Person

Preise in Euro incl. Mehrwertsteuer zum ermäßigten Steuersatz

Gruppenpreise nur bei Bezahlung des Gesamtbetrages durch eine Person.

Welterbe-Fahrrad-Ticket berechtigt zur Rückfahrt auf den Fähren: Ingelheim, Rüdesheim, Lorch, Kaub, St. Goar, Boppard

Der Tarif gilt bis zum Erscheinen eines neuen Tarifs.

 

Tarifbestimmungen

Tarifbestimmungen


1. Fahrscheine sind beim Kassierer unaufgefordert zu verlangen, bar zu bezahlen und bis zum Verlassen des Schiffes aufzubewahren.

2. Neben den Fahrscheinen wird keine zusätzliche Quittung ausgestellt.

3. Auf der Fähre sind Mehrfahrtenkarten und Zeitkarten vor jeder Überfahrt unaufgefordert vorzuzeigen.

4. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr in Begleitung Erwachsener werden unentgeltlich befördert. Kinder vom sechsten bis zum

   vollendeten vierzehnten Lebensjahr zahlen den Kindertarif. Ältere Kinder zahlen den Erwachsenentarif.

5. Bei Personenkraftwagen, Motorrädern und Lastkraftwagen ist der Fahrer im Fahrpreis enthalten. Bei Nutzfahrzeugen > 10 t zGG ist außer

    dem Fahrer ein Beifahrer, bei Omnibussen ein Reiseleiter frei.

6. Jahreskarten gelten für das Kalenderjahr, Monatszeitkarten gelten für einen Kalendermonat, Wochenkarten für eine Kalenderwoche von Montag bis einschl. Sonntag.

Fahrscheine für eine Fahrt gelten für die Fahrt unmittelbar nach der Lösung. Zeitkarten gelten für täglich eine Hin- und Rückfahrt.

Zeit- und Mehrfahrtenkarten werden nicht zurückerstattet; sie gelten nur für fahrplanmäßige Fahrten. Zeitkarten sind nicht übertragbar.

Rückfahrscheine werden 10 Monate nach der Lösung ungültig. Eine Zehnerkarte kann von max. 4 Personen genutzt werden.

7. Fahrgäste, die beim Verlassen der Fähre nicht im Besitz eines gültigen Fahrausweises sind, haben zum normalen Fahrpreis ein erhöhtes

   Beförderungsentgelt von 50,- Euro zu entrichten, unbeschadet einer strafrechtlichen Verfolgung.

8. Bei Ausfall der Fähre durch Betriebsstörungen, Hochwasser und höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Ersatz.

 

Fährgeldbefreiung

 

1. Im Dienst befindliche Beamte, Angestellte und Arbeiter der WSD Mainz und der ihr unterstellten Wasser- und Schiffahrtsämter, die mit

    besonderen Ausweisen der WSD oder der Wasser- und Schiffahrtsämter versehen sind, einschl. ihres Fahrzeuges.

2. Gütertransporte für unmittelbare Rechnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung im Bereich der WSD Mainz mit den erforderlichen Begleitern.

3. Im Dienst befindliche Beamte der ord. Polizeibehörden sowie Zollbeamte in Dienstkleidung, ausgenommen für Fahrten von und zum Dienst.

4. Die Begleitpersonen oder der Führerhund eines Blinden sowie der Krankenstuhl eines Gehbehinderten.

5. Schwerbehinderte nur nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (SchwbG).

6. Hilfsfahrzeuge bei Feuerbrünsten und sonstigen Notständen auf dem Hin- und Rückweg, neben den dazugehörigen Begleitmannschaften.

 

 Allgemeine Bedingungen

 

1.  Der Fährführer übt das Hausrecht aus; alle an Bord befindlichen Personen sind verpflichtet, seine betriebsbedingten Weisungen und die

    Weisungen der von ihm Beauftragten zu befolgen.

    Mit der Nutzung der Fähre erkennt der Fahrgast die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen an.

2.  Der Fahrgast hat die ständige Vorsicht und die gegenseitige Rücksicht zu beachten, die mit der Benutzung eines Schiffes notwendig verbunden

    sind. Behinderte müssen, falls erforderlich, einen zuverlässigen Begleiter haben. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden nur in

    Begleitung Erwachsener befördert.

3.  Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht.

4.  Bei Kraftfahrzeugen ist die Handbremse anzuziehen, ein Gang einzulegen und beim Verlassen des Fahrzeuges der Zündschlüssel abzuziehen.

    Zweiräder sind gegen Umfallen zu sichern, ggf. während der Überfahrt festzuhalten.

5.  Die Fahrgäste sind verpflichtet, für sich selbst, ihre Kinder und für die von ihnen mitgeführten Fahrzeuge und Güter sofort nach Befahren oder

     Betreten des Schiffes Fahrausweise zu erwerben.

6.  Jeder Fahrgast muß sich im Besitz eines gültigen Fahrausweises befinden. Jeder Fahrgast, der sich nicht im Besitz eines gültigen Fahrausweises

    befindet, zahlt den zehnfachen Fahrpreis, jedoch mindestens 40,- Euro.

    Fahrausweise sind bis zum Verlassen des Fährgeländes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.

7.  Der Fahrpreis ist bar in Euro zu entrichten.

8.  Inhaber von Mehrfahrtenkarten und Zeitkarten haben diese zur Entwertung und Kontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.

9.  Nach jeder Fahrt müssen die Fahrgäste und deren Fahrzeuge die Fähre verlassen.

10. Die Bestimmungen über Fährgeldbefreiung gelten nicht für Fahrten außerhalb der täglichen Betriebszeit und für Sonderfahrten.

11. Fahrgäste haften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.

12. Der Fährbetrieb haftet nicht für Schäden, die durch Witterungseinflüsse, Betriebsstörungen, Streik oder höhere Gewalt verursacht werden.

13. Tägliche Betriebszeit ist die Zeit zwischen der ersten und der letzten fahrplanmäßigen Überfahrt, die tägliche Betriebszeit ist an den Fährstellen

     durch Aushang bekanntgemacht.

14. Hunde werden nur kurz angeleint befördert

 

TARIF-KOOPERATION MIT DEM VRM

Seit dem 01.08.2004 besteht folgende Kooperation zwischen der Fähre Loreley GmbH & Co. KG und dem VRM:

a) Der Tarif der Fähre behält seine Gültigkeit.

b) Es gelten die Beförderungsbedingungen des Fährbetriebes.

c) Fahrscheine für die Fähre sind unverändert auf der Fähre erhältlich.

d) Auf der Fähre werden keine VRM-Fahrscheine verkauft.

e) Auf der Fähre werden zusätzlich folgende VRM-Fahrscheine anerkannt:

VRM-Gesamtnetzfahrscheine“ und VRM-Fahrscheine mit dem Aufdruck „Fähre Lor“ oder „Wabe 999“

(siehe unten stehende Tabelle)

 

Folgende Tickets des VRM werden auf der Fähre akzeptiert:

 

Ticket-Aufdruck

Ticket-Typ

Gültigkeitszeitraum

VRM-Gesamtnetz

Tageskarte

Tageskarte

Am Tag der Lösung

VRM-Gesamtnetz

Minigruppenkarte

Minigruppenkarte

Am Tag der Lösung

Mo-Fr: ab 9:00 Uhr, Sa, So: ganztägig

VRM-Gesamtnetz

Wochenkarte

Wochenkarte

Zeitraum auf der Karte aufgedruckt

VRM-Gesamtnetz

Monatskarte

Monatskarte

Zeitraum auf der Karte aufgedruckt

VRM-Gesamtnetz

Monatskarte im Abo

Monatskarte im Abo

Zeitraum auf der Karte aufgedruckt

VRM-Gesamtnetz

9-Uhr-Monatskarte

9-Uhr-Monatskarte

Zeitraum auf der Karte aufgedruckt

Mo-Fr: ab 9:00 Uhr, Sa, So: ganztägig

VRM-Gesamtnetz

9-Uhr-Monatskarte im Abo

9-Uhr-Monatskarte

im Abo

Zeitraum auf der Karte aufgedruckt

Mo-Fr: ab 9:00 Uhr, Sa, So: ganztägig

Schüler-Plus-Ticket

VRM-Gesamtnetz

Schüler-Plus-Ticket

An Schultagen: ab 14:00 Uhr

An schulfreien Tagen in RLP: ganztägig

Job-Ticket, Rückseite:

persönl. VRM-Gesamtnetzkarte

Job-Ticket

Zeitraum auf der Karte aufgedruckt

VRM-Kombi-Ticket

VRM-Kombi-Ticket

Am Tag der Lösung

Rheinland-Pfalz-Ticket

Rheinland-Pfalz-Ticket

Mo-So ab 9:00 – 3:00 des Folgetages




Über Fähre Lor

Jedes Ticket

Am Tag der Lösung bzw.

Zeitraum auf der Karte aufgedruckt