TARIF alle Preisangaben in Euro


Tarif innerhalb der täglichen Betriebszeit gültig ab 01.01.2011

Eine Fahrt

Zehnerkarte

Wochenkarte

Monatskarte

Jahreskarte

1.

Fußgänger (Kinder unter 6 Jahren werden frei befördert)






1.1

Fußgänger






1.1.1

Kind 6 bis 13 Jahre

0,70

4,00




1.1.2

Erwachsener

1,50

12,00

9,00

26,00

210,00

1.1.3

Schüler




20,00

130,00

1.1.4

Minigruppe Erwachsene (6 – einschl. 15 Personen), je Prs.

1,10





1.1.5

Erwachsenengruppe > 15 Personen, je Prs.

1,00





1.1.6

Kindergruppe > 15 Kinder (6-13 J.), je Prs.

0,50





1.2

Personen mit Fahrrad






1.2.1

Kind (6 – 13 Jahre)

1,20





1.2.2

Erwachsener

2,20

17,00

13,00

40,00

250,00

1.2.3

Welterbefahrrad-Ticket Kind (6-13.J.)

2,00





1.2.4

Welterbe-Fahrrad-Ticket incl. Rückfahrt auf div. Fähren

4,00





2.

Gegenstände, Tiere, Fuhrwerke






2.1

Gegenstände, die den Stehplatz 1 Person beanspruchen

1,50





2.2

Pferde, Rindvieh und sonstiges Großvieh, je Stück

3,00





3.

Kraftfahrzeuge mit Fahrzeugführer

Eine Fahrt

Zehnerkarte

Wochenkarte

Monatskarte

Jahreskarte

3.1

Beifahrer (Kinder unter 06 Jahren werden frei befördert)






3.1.1

Kind (6 – 13 Jahre)

0,50

4,00




3.1.2

Erwachsener

1,10

9,00




3.1.3

Personengruppen Erwachsene > 15 Prs., je Prs.

1,00





3.1.4

Personengruppen Kind (6 – 13 J.) > 15 Prs., je Prs.

0,50





3.2

Krafträder, Motorroller, Quads, Trikes (Beifahrer siehe 3.1)






3.2.1

Motorrad ohne Beiwagen

2,80

22,00

17,00

50,00


3.2.2

Motorrad mit Beiwagen, Quad

3,30





3.2.3

Trike

4,00





3.3

Personenkraftwagen und deren Anhänger (Beifahrer siehe 3.1)






3.3.1

PKW bis max. 2,5 t zGG (zul. Gesamtgewicht), PKW > 2,5 t siehe 3.4

4,00

32,00

24,00

70,00

600,00

3.3.2

PKW-Anhänger, je m Länge ü.a.

0,70





3.4

Lastkraftwagen oder deren Anhänger (Beifahrer siehe 3.1)






3.4.1

LKW > 2,5 t – 3 t zGG (zul. Gesamtgewicht)

4,00

32,00

24,00

70,00


3.4.2

LKW > 3 t - 5 t zGG

5,00

40,00

30,00

90,00


3.4.3

LKW > 5 t - 10 t zGG

6,50

52,00

39,00

117,00


3.4.4

LKW > 10 t - 15 t zGG incl. Beifahrer

8,00





3.4.5

LKW > 15 t - 20 t zGG incl. Beifahrer

10,00





3.4.6

LKW > 20 t, je t zGG, incl. Beifahrer

0,55





3.5

Omnibusse (Beifahrer siehe 3.1)






3.5.1

> 9 – 20 Sitzplätze

8,00

64,00




3.5.2

> 20 Sitzplätze

12,00

96,00




3.6

Sonderfahrzeuge, Wohnmobile, Schaustellerfahrzeuge, etc






3.6.1

Bis 2,5 m Breite, je m Länge ü.a.

1,20





3.6.2

> 2,5 m Breite, je m Länge ü.a.

1,70






-: bis; > größer als; t: Tonne; m: Meter, zGG: zulässiges Gesamtgewicht; ü.a.: über alles; Prs.: Person

Preise in Euro incl. Mehrwertsteuer zum ermäßigten Steuersatz

Gruppenpreise nur bei Bezahlung des Gesamtbetrages durch eine Person.

Welterbe-Fahrrad-Ticket berechtigt zur Rückfahrt auf den Fähren: Ingelheim, Rüdesheim, Lorch, Kaub, St. Goar, Boppard

Der Tarif gilt bis zum Erscheinen eines neuen Tarifs.

Fährgeldbefreiung

1.

Im Dienst befindliche Beamte, Angestellte und Arbeiter der WSD Mainz und der ihr unterstellten Wasser- und Schiffahrtsämter, die mit besonderen Ausweisen der WSD oder der Wasser- und Schiffahrtsämter versehen sind, einschl. ihres Fahrzeuges.

2.

Gütertransporte für unmittelbare Rechnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung im Bereich der WSD Mainz mit den erforderlichen Begleitern.

3.

Im Dienst befindliche Beamte der ord. Polizeibehörden sowie Zollbeamte in Dienstkleidung, ausgenommen für Fahrten von und zum Dienst.

4.

Die Begleitpersonen oder der Führerhund eines Blinden sowie der Krankenstuhl eines Gehbehinderten.

5.

Schwerbehinderte nur nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (SchwbG).

6.

Hilfsfahrzeuge bei Feuerbrünsten und sonstigen Notständen auf dem Hin- und Rückweg, neben den dazugehörigen Begleitmannschaften.

Allgemeine Bedingungen

1.

Der Fährführer übt das Hausrecht aus; alle an Bord befindlichen Personen sind verpflichtet, seine betriebsbedingten Weisungen und die Weisungen der von ihm Beauftragten zu befolgen. Mit der Nutzung der Fähre erkennt der Fahrgast die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen an.

2.

Der Fahrgast hat die ständige Vorsicht und die gegenseitige Rücksicht zu beachten, die mit der Benutzung eines Schiffes notwendig verbunden sind. Behinderte müssen, falls erforderlich, einen zuverlässigen Begleiter haben. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden nur in Begleitung Erwachsener befördert.

3.

Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht.

4.

Bei Kraftfahrzeugen ist die Handbremse anzuziehen, ein Gang einzulegen und beim Verlassen des Fahrzeuges der Zündschlüssel abzuziehen.

5.

Zweiräder sind gegen Umfallen zu sichern, ggf. während der Überfahrt festzuhalten.

6.

Die Fahrgäste sind verpflichtet, für sich selbst, ihre Kinder und für die von ihnen mitgeführten Fahrzeuge und Güter sofort nach Befahren oder Betreten des Schiffes Fahrausweise zu erwerben.

7.

Jeder Fahrgast muß sich im Besitz eines gültigen Fahrausweises befinden. Jeder Fahrgast, der sich nicht im Besitz eines gültigen Fahrausweises befindet, zahlt den zehnfachen Fahrpreis, jedoch mindestens 40,- Euro. Fahrausweise sind bis zum Verlassen des Fährgeländes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.

8.

Der Fahrpreis ist bar in Euro zu entrichten.

9.

Inhaber von Mehrfahrtenkarten und Zeitkarten haben diese zur Entwertung und Kontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.

10.

Nach jeder Fahrt müssen die Fahrgäste und deren Fahrzeuge die Fähre verlassen.

11.

Die Bestimmungen über Fährgeldbefreiung gelten nicht für Fahrten außerhalb der täglichen Betriebszeit und für Sonderfahrten.

12.

Fahrgäste haften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.

13.

Der Fährbetrieb haftet nicht für Schäden, die durch Witterungseinflüsse, Betriebsstörungen, Streik oder höhere Gewalt verursacht werden.

14.

Tägliche Betriebszeit ist die Zeit zwischen der ersten und der letzten fahrplanmäßigen Überfahrt, die tägliche Betriebszeit ist an den Fährstellen durch Aushang bekanntgemacht.

15.

Hunde werden nur kurz angeleint befördert

TARIF-KOOPERATION MIT DEM VRM

Seit dem 01.08.2004 besteht folgende Kooperation zwischen der Fähre Loreley GmbH & Co. KG und dem VRM:

a)

Der Tarif der Fähre behält seine Gültigkeit.

b)

Es gelten die Beförderungsbedingungen des Fährbetriebes.

c)

Fahrscheine für die Fähre sind unverändert auf der Fähre erhältlich.

d)

Auf der Fähre werden keine VRM-Fahrscheine verkauft.

e)

Auf der Fähre werden zusätzlich folgende VRM-Fahrscheine anerkannt:
VRM-Gesamtnetzfahrscheine“ und VRM-Fahrscheine mit dem Aufdruck „Fähre Lor“ oder „Wabe 999“
(siehe unten stehende Tabelle)

Folgende Tickets des VRM werden auf der Fähre akzeptiert:

Ticket-Aufdruck

Ticket-Typ

Gültigkeitszeitraum

VRM-Gesamtnetz

Tageskarte

Tageskarte

Am Tag der Lösung

VRM-Gesamtnetz

Minigruppenkarte

Minigruppenkarte

Am Tag der Lösung

Mo-Fr: ab 9:00 Uhr, Sa, So: ganztägig

VRM-Gesamtnetz

Wochenkarte

Wochenkarte

Zeitraum auf der Karte aufgedruckt

VRM-Gesamtnetz

Monatskarte

Monatskarte

Zeitraum auf der Karte aufgedruckt

VRM-Gesamtnetz

Monatskarte im Abo

Monatskarte im Abo

Zeitraum auf der Karte aufgedruckt

VRM-Gesamtnetz

9-Uhr-Monatskarte

9-Uhr-Monatskarte

Zeitraum auf der Karte aufgedruckt

Mo-Fr: ab 9:00 Uhr, Sa, So: ganztägig

VRM-Gesamtnetz

9-Uhr-Monatskarte im Abo

9-Uhr-Monatskarte

im Abo

Zeitraum auf der Karte aufgedruckt

Mo-Fr: ab 9:00 Uhr, Sa, So: ganztägig

Schüler-Plus-Ticket

VRM-Gesamtnetz

Schüler-Plus-Ticket

An Schultagen: ab 14:00 Uhr

An schulfreien Tagen in RLP: ganztägig

Job-Ticket, Rückseite:

persönl. VRM-Gesamtnetzkarte

Job-Ticket

Zeitraum auf der Karte aufgedruckt

VRM-Kombi-Ticket

VRM-Kombi-Ticket

Am Tag der Lösung

Rheinland-Pfalz-Ticket

Rheinland-Pfalz-Ticket

Mo-So ab 9:00 – 3:00 des Folgetages

Über Fähre Lor

Jedes Ticket

Am Tag der Lösung bzw.

Zeitraum auf der Karte aufgedruckt