TARIF alle Preisangaben in Euro
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Tarif innerhalb der täglichen Betriebszeit gültig ab 01.01.2011 |
Eine Fahrt |
Zehnerkarte |
Wochenkarte |
Monatskarte |
Jahreskarte |
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1. |
Fußgänger Kinder unter 06 Jahren werden frei befördert |
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1.1 |
Fußgänger |
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1.1.1 |
Kind 6 bis 13 Jahre |
0,70 |
4,00 |
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1.1.2 |
Erwachsener |
1,50 |
12,00 |
9,00 |
26,00 |
210,00 |
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1.1.3 |
Schüler |
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20,00 |
130,00 |
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1.1.4 |
Minigruppe Erwachsene (6 – einschl. 15 Personen), je Prs. |
1,10 |
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1.1.5 |
Erwachsenengruppe > 15 Personen, je Prs. |
1,00 |
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1.1.6 |
Kindergruppe > 15 Kinder (6-13 J.), je Prs. |
0,50 |
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1.2 |
Personen mit Fahrrad |
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1.2.1 |
Kind (6 – 13 Jahre) |
1,20 |
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1.2.2 |
Erwachsener |
2,20 |
17,00 |
13,00 |
40,00 |
250,00 |
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1.2.3 |
Welterbefahrrad-Ticket Kind (6-13.J.) |
2,00 |
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1.2.4 |
Welterbe-Fahrrad-Ticket incl. Rückfahrt auf div. Fähren |
4,00 |
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2. |
Gegenstände, Tiere, Fuhrwerke |
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2.1 |
Gegenstände, die den Stehplatz 1 Person beanspruchen |
1,50 |
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2.2 |
Pferde, Rindvieh und sonstiges Großvieh, je Stück |
3,00 |
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3. |
Kraftfahrzeuge mit Fahrzeugführer |
Eine Fahrt |
Zehnerkarte |
Wochenkarte |
Monatskarte |
Jahreskarte |
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3.1 |
Beifahrer Kinder unter 06 Jahren werden frei befördert |
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3.1.1 |
Kind (6 – 13 Jahre) |
0,50 |
4,00 |
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3.1.2 |
Erwachsener |
1,10 |
9,00 |
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3.1.3 |
Personengruppen Erwachsene > 15 Prs., je Prs. |
1,00 |
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3.1.4 |
Personengruppen Kind (6 – 13 J.) > 15 Prs., je Prs. |
0,50 |
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3.2 |
Krafträder, Motorroller, Quads, Trikes Beifahrer siehe 3.1 |
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3.2.1 |
Motorrad ohne Beiwagen |
2,80 |
22,00 |
17,00 |
50,00 |
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3.2.2 |
Motorrad mit Beiwagen, Quad |
3,30 |
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3.2.3 |
Trike |
4,00 |
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3.3 |
Personenkraftwagen und deren Anhänger Beifahrer siehe 3.1 |
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3.3.1 |
PKW bis max. 2,5 t zGG (zul. Gesamtgewicht), PKW > 2,5 t siehe 3.4 |
4,00 |
32,00 |
24,00 |
70,00 |
600,00 |
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3.3.2 |
PKW-Anhänger, je m Länge ü.a. |
0,70 |
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3.4 |
Lastkraftwagen oder deren Anhänger Beifahrer siehe 3.1 |
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3.4.1 |
LKW > 2,5 t – 3 t zGG (zul. Gesamtgewicht) |
4,00 |
32,00 |
24,00 |
70,00 |
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3.4.2 |
LKW > 3 t - 5 t zGG |
5,00 |
40,00 |
30,00 |
90,00 |
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3.4.3 |
LKW > 5 t - 10 t zGG |
6,50 |
52,00 |
39,00 |
117,00 |
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3.4.4 |
LKW > 10 t - 15 t zGG incl. Beifahrer |
8,00 |
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3.4.5 |
LKW > 15 t - 20 t zGG incl. Beifahrer |
10,00 |
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3.4.6 |
LKW > 20 t, je t zGG, incl. Beifahrer |
0,55 |
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3.5 |
Omnibusse Beifahrer siehe 3.1 |
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3.5.1 |
> 9 – 20 Sitzplätze |
8,00 |
64,00 |
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3.5.2 |
> 20 Sitzplätze |
12,00 |
96,00 |
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3.6 |
Sonderfahrzeuge, Wohnmobile, Schaustellerfahrzeuge, etc |
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3.6.1 |
Bis 2,5 m Breite, je m Länge ü.a. |
1,20 |
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3.6.2 |
> 2,5 m Breite, je m Länge ü.a. |
1,70 |
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-: bis; > größer als; t: Tonne; m: Meter, zGG: zulässiges Gesamtgewicht; ü.a.: über alles; Prs.: Person Preise in Euro incl. Mehrwertsteuer zum ermäßigten Steuersatz Gruppenpreise nur bei Bezahlung des Gesamtbetrages durch eine Person. Welterbe-Fahrrad-Ticket berechtigt zur Rückfahrt auf den Fähren: Ingelheim, Rüdesheim, Lorch, Kaub, St. Goar, Boppard Der Tarif gilt bis zum Erscheinen eines neuen Tarifs. |
Tarifbestimmungen
1. Fahrscheine sind beim Kassierer unaufgefordert zu verlangen, bar zu bezahlen und bis zum Verlassen des Schiffes aufzubewahren.
2. Neben den Fahrscheinen wird keine zusätzliche Quittung ausgestellt.
3. Auf der Fähre sind Mehrfahrtenkarten und Zeitkarten vor jeder Überfahrt unaufgefordert vorzuzeigen.
4. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr in Begleitung Erwachsener werden unentgeltlich befördert. Kinder vom sechsten bis zum
vollendeten vierzehnten Lebensjahr zahlen den Kindertarif. Ältere Kinder zahlen den Erwachsenentarif.
5. Bei Personenkraftwagen, Motorrädern und Lastkraftwagen ist der Fahrer im Fahrpreis enthalten. Bei Nutzfahrzeugen > 10 t zGG ist außer
dem Fahrer ein Beifahrer, bei Omnibussen ein Reiseleiter frei.
6. Jahreskarten gelten für das Kalenderjahr, Monatszeitkarten gelten für einen Kalendermonat, Wochenkarten für eine Kalenderwoche von Montag bis einschl. Sonntag.
Fahrscheine für eine Fahrt gelten für die Fahrt unmittelbar nach der Lösung. Zeitkarten gelten für täglich eine Hin- und Rückfahrt.
Zeit- und Mehrfahrtenkarten werden nicht zurückerstattet; sie gelten nur für fahrplanmäßige Fahrten. Zeitkarten sind nicht übertragbar.
Rückfahrscheine werden 10 Monate nach der Lösung ungültig. Eine Zehnerkarte kann von max. 4 Personen genutzt werden.
7. Fahrgäste, die beim Verlassen der Fähre nicht im Besitz eines gültigen Fahrausweises sind, haben zum normalen Fahrpreis ein erhöhtes
Beförderungsentgelt von 50,- Euro zu entrichten, unbeschadet einer strafrechtlichen Verfolgung.
8. Bei Ausfall der Fähre durch Betriebsstörungen, Hochwasser und höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Fährgeldbefreiung
1. Im Dienst befindliche Beamte, Angestellte und Arbeiter der WSD Mainz und der ihr unterstellten Wasser- und Schiffahrtsämter, die mit
besonderen Ausweisen der WSD oder der Wasser- und Schiffahrtsämter versehen sind, einschl. ihres Fahrzeuges.
2. Gütertransporte für unmittelbare Rechnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung im Bereich der WSD Mainz mit den erforderlichen Begleitern.
3. Im Dienst befindliche Beamte der ord. Polizeibehörden sowie Zollbeamte in Dienstkleidung, ausgenommen für Fahrten von und zum Dienst.
4. Die Begleitpersonen oder der Führerhund eines Blinden sowie der Krankenstuhl eines Gehbehinderten.
5. Schwerbehinderte nur nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (SchwbG).
6. Hilfsfahrzeuge bei Feuerbrünsten und sonstigen Notständen auf dem Hin- und Rückweg, neben den dazugehörigen Begleitmannschaften.
Allgemeine Bedingungen
1. Der Fährführer übt das Hausrecht aus; alle an Bord befindlichen Personen sind verpflichtet, seine betriebsbedingten Weisungen und die
Weisungen der von ihm Beauftragten zu befolgen.
Mit der Nutzung der Fähre erkennt der Fahrgast die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen an.
2. Der Fahrgast hat die ständige Vorsicht und die gegenseitige Rücksicht zu beachten, die mit der Benutzung eines Schiffes notwendig verbunden
sind. Behinderte müssen, falls erforderlich, einen zuverlässigen Begleiter haben. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden nur in
Begleitung Erwachsener befördert.
3. Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht.
4. Bei Kraftfahrzeugen ist die Handbremse anzuziehen, ein Gang einzulegen und beim Verlassen des Fahrzeuges der Zündschlüssel abzuziehen.
Zweiräder sind gegen Umfallen zu sichern, ggf. während der Überfahrt festzuhalten.
5. Die Fahrgäste sind verpflichtet, für sich selbst, ihre Kinder und für die von ihnen mitgeführten Fahrzeuge und Güter sofort nach Befahren oder
Betreten des Schiffes Fahrausweise zu erwerben.
6. Jeder Fahrgast muß sich im Besitz eines gültigen Fahrausweises befinden. Jeder Fahrgast, der sich nicht im Besitz eines gültigen Fahrausweises
befindet, zahlt den zehnfachen Fahrpreis, jedoch mindestens 40,- Euro.
Fahrausweise sind bis zum Verlassen des Fährgeländes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
7. Der Fahrpreis ist bar in Euro zu entrichten.
8. Inhaber von Mehrfahrtenkarten und Zeitkarten haben diese zur Entwertung und Kontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
9. Nach jeder Fahrt müssen die Fahrgäste und deren Fahrzeuge die Fähre verlassen.
10. Die Bestimmungen über Fährgeldbefreiung gelten nicht für Fahrten außerhalb der täglichen Betriebszeit und für Sonderfahrten.
11. Fahrgäste haften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.
12. Der Fährbetrieb haftet nicht für Schäden, die durch Witterungseinflüsse, Betriebsstörungen, Streik oder höhere Gewalt verursacht werden.
13. Tägliche Betriebszeit ist die Zeit zwischen der ersten und der letzten fahrplanmäßigen Überfahrt, die tägliche Betriebszeit ist an den Fährstellen
durch Aushang bekanntgemacht.
14. Hunde werden nur kurz angeleint befördert
Seit dem 01.08.2004 besteht folgende Kooperation zwischen der Fähre Loreley GmbH & Co. KG und dem VRM:
a) Der Tarif der Fähre behält seine Gültigkeit.
b) Es gelten die Beförderungsbedingungen des Fährbetriebes.
c) Fahrscheine für die Fähre sind unverändert auf der Fähre erhältlich.
d) Auf der Fähre werden keine VRM-Fahrscheine verkauft.
e) Auf der Fähre werden zusätzlich folgende VRM-Fahrscheine anerkannt:
„VRM-Gesamtnetzfahrscheine“ und VRM-Fahrscheine mit dem Aufdruck „Fähre Lor“ oder „Wabe 999“
(siehe unten stehende Tabelle)
Folgende Tickets des VRM werden auf der Fähre akzeptiert:
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Ticket-Aufdruck |
Ticket-Typ |
Gültigkeitszeitraum |
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VRM-Gesamtnetz Tageskarte |
Tageskarte |
Am Tag der Lösung |
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VRM-Gesamtnetz Minigruppenkarte |
Minigruppenkarte |
Am Tag der Lösung Mo-Fr: ab 9:00 Uhr, Sa, So: ganztägig |
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VRM-Gesamtnetz Wochenkarte |
Wochenkarte |
Zeitraum auf der Karte aufgedruckt |
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VRM-Gesamtnetz Monatskarte |
Monatskarte |
Zeitraum auf der Karte aufgedruckt |
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VRM-Gesamtnetz Monatskarte im Abo |
Monatskarte im Abo |
Zeitraum auf der Karte aufgedruckt |
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VRM-Gesamtnetz 9-Uhr-Monatskarte |
9-Uhr-Monatskarte |
Zeitraum auf der Karte aufgedruckt Mo-Fr: ab 9:00 Uhr, Sa, So: ganztägig |
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VRM-Gesamtnetz 9-Uhr-Monatskarte im Abo |
9-Uhr-Monatskarte im Abo |
Zeitraum auf der Karte aufgedruckt Mo-Fr: ab 9:00 Uhr, Sa, So: ganztägig |
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Schüler-Plus-Ticket VRM-Gesamtnetz |
Schüler-Plus-Ticket |
An Schultagen: ab 14:00 Uhr An schulfreien Tagen in RLP: ganztägig |
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Job-Ticket, Rückseite: persönl. VRM-Gesamtnetzkarte |
Job-Ticket |
Zeitraum auf der Karte aufgedruckt |
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VRM-Kombi-Ticket |
VRM-Kombi-Ticket |
Am Tag der Lösung |
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Rheinland-Pfalz-Ticket |
Rheinland-Pfalz-Ticket |
Mo-So ab 9:00 – 3:00 des Folgetages |
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Über Fähre Lor |
Jedes Ticket |
Am Tag der Lösung bzw. Zeitraum auf der Karte aufgedruckt |